Ist die Praxis barrierefrei?

Ja! Meine Praxisräume befinden sich im EG und sind auch mit dem Rollstuhl leicht zugänglich.

Wie lange dauert eine Behandlung und wie ist der Ablauf?

Eine Behandlung kann bis zu 60 Minuten dauern. In der ersten Behandlung starten wir mit einer ausführlichen Befundung, welche ein Gespräch und die körperliche Untersuchungen enthält. Durch sanfte Grifftechniken wird hierbei versucht mögliche Funktionsbeeinträchtigungen zu erkennen und diese zu beheben.

Wo liegen die Grenzen der Osteopathie?

Bei der Osteopathie handelt es sich um eine Alternativmethode, die nicht auf das evidenzgestützte Wissen der Schulmedizin, d.h. evidenzbasierten Studien, die die Wirkung oder therapeutische Wirksamkeit belegen, beruht. Die Osteopathie sieht sich als Ergänzung zur Schulmedizin. Im Einzelfall kann eine Behandlung durch einen Arzt oder einen Physiotherapeuten nicht ersetzt werden. Sind Sie aufgrund Ihres Beschwerdebildes bereits in schulmedizinischer Behandlung, so stimmen sie bitte im Vorfeld die ergänzende Behandlung durch Osteopathie mit Ihrem Arzt ab.

Wann ist eine osteopathische Behandlung sinnvoll?

Osteopathie kann in vielen Bereichen zum Einsatz kommen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie mit Ihrem persönlichen Beschwerdebild bei mir richtig sind, so zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gerne berate ich Sie hierzu persönlich.

Was kostet eine Behandlung?

Die Kosten für eine 60-minütige Behandlung belaufen sich auf 80€.Die Rechnung erfolgt in der Regel nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sollten Sie eine andere Form der Rechnung benötigen, sprechen Sie mich bitte im Vorfeld darauf an.

Osteopathie ist eine Selbstzahler-Leistung. Die Kosten hierfür sind vollständig vom Patienten zu tragen. Viele gesetzliche Krankenkassen haben die Osteopathie als freiwillige Leistung aufgenommen und erstatten anteilig die Kosten einer Osteopathie-Behandlung. Dies ist jedoch abhängig von den jeweiligen Satzungen/Vorschriften der Krankenkassen.

Auch vielen private Versicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für eine Osteopathie-Behandlung. Eine mögliche Erstattung ist dabei jedoch abhängig von der jeweiligen Satzung/Vorschrift der Versicherung und dem selbstgewählten Tarif.

Bitte erkundigen Sie sich vor der ersten osteopathischen Behandlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, privaten Versicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung über die Voraussetzungen einer möglichen Kostenerstattung.

Unabhängig von dem Erstattungsverhalten der Krankenkassen ist die Rechnung vollständig vom Patienten zu begleiten. Etwaige Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag und des in der Rechnung gestellten Betrages sind in jedem Fall vom Patienten selbstständig zu tragen.

Was muss ich zum Termin mitbringen?

Beim ersten Termin wäre es von Vorteil, wenn Sie bereits vorhandene Befunde, wie z.B. Laborwerte oder Röntgenbilder mitbringen könnten.
Zudem werden bei jedem Termin 2 große Handtücher (am besten Saunatücher) und ein kleines Handtuch benötigt. Bitte bringen Sie diese bereits zum ersten Termin mit.

Was passiert wenn ich meinen Termin zu spät absage oder versäume?

Eine Absage muss bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin eingegangen sein.
Bei zu späten Absagen oder Versäumnis des Termins behalte ich es mir vor, die in Form eines Ausfallhonorars in Höhe von 80,- Euro in Rechnung zu stellen.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner